Satellitenschüssel nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Wohnungseigentümer dürfen nicht eigenmächtig eine Satellitenschüssel für digitalen Fernsehempfang an der Fassade oder auf dem Hausdach anbringen.

Ein Wohnungseigentümer war der Meinung, nach seinem Grundrecht der Informationsfreiheit stehe es ihm frei, sich statt des Kabelempfangs für den digitalen Fernsehempfang zu entscheiden.

Doch das Gericht untersagte die Montage. Wenn jeder Wohnungsinhaber eine Satellitenschüssel anbringen könnte, wäre das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage empfindlich beeinträchtigt, urteilten die Richter. Die übrigen Eigentümer müssen diese Beeinträchtigung nicht hinnehmen, solange das Informationsbedürfnis eines Wohnungsinhabers durch Kabelfernsehen oder terrestrische Netze gedeckt sei (OLG Köln, Az. 16 Wx 166/04).

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