Vermieter muss nicht für kindgerechte Sicherheitsausstattung sorgen

Dem Vermieter einer Wohnung kann kein Verschulden angelastet werden, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten lässt und sich das zweijährige Kind der Mieter nach einem Stoß bei dem Bruch einer Türverglasung verletzt.

Urteil des BGH vom 16.05.2006
VI ZR 189/05
BGHR 2006, 1020
NJW 2006, 2326

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