Verwandtenbesicherung: z.B. Lebensversicherung als zusätzliche Sicherheit

Bei Erwerb einer vermieteten Wohnung kommt es schon einmal vor, dass die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen und zum Beispiel auf die Lebensversicherung eines Elternteils zurückgegriffen wird. Auch bietet sich ein kleiner Gestaltungstrick an.

Die Lebensversicherung wird besicherungsweise abgetreten. Der Versicherungsnehmer (hier: die Eltern) erhält für die Bereitschaft zur Abtretung der Versicherung eine Abtretungsgebühr von 3 Prozent des Rückkaufswertes. Diese 3 Prozent sind als Finanzierungskosten und damit als Werbungskosten abzugsfähig.

Im Fall der Besteuerung der 3 Prozent bei den Eltern ist lediglich eine einfache Vorteilsrechnung durchzuführen, ob sich dieser Finanzierungstrick lohnt. Vorsicht: Bei falscher Gestaltung sind die Zinsen aus der Lebensversicherung nicht steuerfrei, denn die Abtretung einer LV gefährdet bei falscher Gestaltung die Steuerfreiheit der Erträge.

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