Verwandtenbesicherung: z.B. Lebensversicherung als zusätzliche Sicherheit
Bei Erwerb einer vermieteten Wohnung kommt es schon einmal
vor, dass die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen und zum
Beispiel auf die Lebensversicherung eines Elternteils zurückgegriffen
wird. Auch bietet sich ein kleiner Gestaltungstrick an.
Die Lebensversicherung wird besicherungsweise abgetreten. Der
Versicherungsnehmer (hier: die Eltern) erhält für die
Bereitschaft zur Abtretung der Versicherung eine Abtretungsgebühr
von 3 Prozent des Rückkaufswertes. Diese 3 Prozent sind als
Finanzierungskosten und damit als
Werbungskosten abzugsfähig.
Im Fall der Besteuerung der 3
Prozent bei den Eltern ist lediglich eine einfache Vorteilsrechnung
durchzuführen, ob sich dieser Finanzierungstrick lohnt. Vorsicht:
Bei falscher Gestaltung sind die Zinsen aus der Lebensversicherung
nicht steuerfrei, denn die Abtretung einer LV gefährdet bei falscher Gestaltung die Steuerfreiheit der Erträge.