Eigentümern solcher Immobilien werden in der Trinkwasserverordnung umfangreiche Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten auferlegt. Der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist verpflichtet, im jährlichen Turnus anhand mehrerer an verschiedenen Stellen der Anlage entnommenen Proben, die Konzentration von Legionellen zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind aufzuzeichnen, zehn Jahre verfügbar zu halten und innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüftermin dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Eine solche Untersuchung kann dabei nur von einem registrierten Unternehmen durchgeführt werden. Welche Betriebe hier in Frage kommen, kann beim jeweiligen Landesgesundheitsministerium in Erfahrung gebracht werden. Dort werden entsprechenden Listen geführt.
Vermieter bzw. die Verwalter müssen dafür sorgen, dass sich in den Warmwasserleitungen der deutschen Mietwohnungen keine Legionellen bilden. Dazu muss jedes Mehrfamilienhaus in Deutschland mit zentraler Warmwasserbereitung einmal im Jahr auf gesundheitsschädliche Erreger wie Legionellen geprüft werden. Eigentümergemeinschaften müssen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Wer hiergegen verstößt, muss mit Geldbußen bzw. Geldstrafe rechnen. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Strafe bis zu zwei Jahren Gefängnis drohen.
Anlagen zur Warmwasserbereitung müssen den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden, damit der jährliche Legionellentest kontrolliert werden kann. Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist. Wie dargelegt, dürfen die Wasserproben nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden (Anfragen beim Landesgesundheitsministerium).
Werden in einer Warmwwasseranlage die vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten, ist der Eigentümer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und zur Beseitigung der Störung zu ergreifen. Das zuständige Gesundheitsamt ist von der Überschreitung und von den Maßnahmen in jedem Falle zu unterrichten. Werden tatsächlich Legionellen gefunden, muss der Vermieter die Anlage in der Regel sofort desinfizieren lassen. Eine andere Sanktion oder Strafe hat der Vermieter bei positivem Befund nicht zu befürchten.
Fazit: Die per Gesetz angeordneten Millionen von Wasserproben werden von Experten als "bürokratischer Irrsinn" bezeichnet. Lediglich Labore und Installateure (Sanitärbetrieb) halten sich mit Kritik zurück. Diesen "Irrsinn" haben anscheinend auch schon einige Politiker erkannt. So wird schon kurz nach Inkrafttreten der Verordnung über eine Änderung des Trinkwasser-Checks nachgedacht. Eine mögliche Lösung wird in der Streckung der Kontrollzeiträume von einem auf drei Jahre gesehen.
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