Trinkwasser-Check auf Legionellen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zwingt seit dem 01. November 2011 alle Vermieter und Verwalter sich eingehend mit der Prüfung von Warmwasseranlagen zu beschäftigen. Seit 2001 ist die TrinkwV (langer Titel: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) in Kraft und soll den hohen Qualitätsstandard von Trinkwasser in Deutschland bewahren. Die Neuregelung legt dem Betreiber von Trinkwasseranlagen Pflichten auf, um so den Schutz des Trinkwassers vor gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen (insbesondere gesundheitsschädliche Legionellen) zu gewährleisten.

Pflichten der Hauseigentümer

Hinweise der ARAG-Versicherung: Grundsätzlich ist der Wasserversorger dazu verpflichtet, Trinkwasser in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität und Güte bis zum Ende der Hausanschlussleitung, in der Regel die Wasseruhr an der Hauptleitung im Haus, zu liefern. Ab diesem Punkt ist für die Qualität des Trinkwassers der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Nach der Trinkwasserverordnung ist auch der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Betreiber einer Trinkwasseranlage.

Eigentümern solcher Immobilien werden in der Trinkwasserverordnung umfangreiche Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten auferlegt. Der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist verpflichtet, im jährlichen Turnus anhand mehrerer an verschiedenen Stellen der Anlage entnommenen Proben, die Konzentration von Legionellen zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind aufzuzeichnen, zehn Jahre verfügbar zu halten und innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüftermin dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Eine solche Untersuchung kann dabei nur von einem registrierten Unternehmen durchgeführt werden. Welche Betriebe hier in Frage kommen, kann beim jeweiligen Landesgesundheitsministerium in Erfahrung gebracht werden. Dort werden entsprechenden Listen geführt.

Vermieter bzw. die Verwalter müssen dafür sorgen, dass sich in den Warmwasserleitungen der deutschen Mietwohnungen keine Legionellen bilden. Dazu muss jedes Mehrfamilienhaus in Deutschland mit zentraler Warmwasserbereitung einmal im Jahr auf gesundheitsschädliche Erreger wie Legionellen geprüft werden. Eigentümergemeinschaften müssen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Wer hiergegen verstößt, muss mit Geldbußen bzw. Geldstrafe rechnen. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Strafe bis zu zwei Jahren Gefängnis drohen.

Anlagen zur Warmwasserbereitung müssen den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden, damit der jährliche Legionellentest kontrolliert werden kann. Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist. Wie dargelegt, dürfen die Wasserproben nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden (Anfragen beim Landesgesundheitsministerium).

Kosten der Trinkwasserprüfung

Die jährlich anfallenden Kosten für die wiederkehrenden Untersuchungen können Vermieter von Wohnraum auf Mieter umlegen, da es sich regelmäßig um Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung handelt. [Mehr hierzu im Artikel Betriebskosten im Mietrecht]. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung wird vermutlich teuer für die Mieter. Der Kampf gegen die gesundheitsgefährdenden Legionellen erhöht entsprechend die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten. Nicht nur die jährliche Kontrolle, sondern auch einmalige Montagekosten dürfen nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden. Anderer Ansicht ist der Deutsche Mieterbund. Nach seiner Ansicht sind die Kosten für eine Trinkwasserprüfung nicht umlegbar, weil die Wasseranlage an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist.

Probleme beim Trinkwasser-Check

Theorie gut - Praxis schlecht. So könnte man auch die neuen Regelungen in der Trinkwasserverordnung bezeichnen. Denn den Gesundheitsämtern, die eine Prüfung (Legionellentest) vornehmen bzw. kontrollieren sollen, fehlt es an Personal. An Personal fehlt es vielleicht auch den zertifizierten Sanitärbetrieben, die jährliche Wasserproben nehmen dürfen. Die genommenen Proben sind dann im Labor auf Keime zu untersuchen.

Werden in einer Warmwwasseranlage die vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten, ist der Eigentümer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und zur Beseitigung der Störung zu ergreifen. Das zuständige Gesundheitsamt ist von der Überschreitung und von den Maßnahmen in jedem Falle zu unterrichten. Werden tatsächlich Legionellen gefunden, muss der Vermieter die Anlage in der Regel sofort desinfizieren lassen. Eine andere Sanktion oder Strafe hat der Vermieter bei positivem Befund nicht zu befürchten.

Fazit: Die per Gesetz angeordneten Millionen von Wasserproben werden von Experten als "bürokratischer Irrsinn" bezeichnet. Lediglich Labore und Installateure (Sanitärbetrieb) halten sich mit Kritik zurück. Diesen "Irrsinn" haben anscheinend auch schon einige Politiker erkannt. So wird schon kurz nach Inkrafttreten der Verordnung über eine Änderung des Trinkwasser-Checks nachgedacht. Eine mögliche Lösung wird in der Streckung der Kontrollzeiträume von einem auf drei Jahre gesehen.

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