WEG: Unerlaubt errichtete Pergola muss weg

Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der anderen Eigentümer auf ihrer Terrasse eine Pergola errichten.

Nach Ansicht des OLG stellt dies eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich der Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung bedarf. Ohne die erforderliche Zustimmung könnten die anderen Wohnungseigentümer die Beseitigung verlangen, da sie in ihren Rechten beeinträchtigt würden.
Außer einer nachteiligen architektonischen Veränderung des äußeren Gesamteindrucks der Anlage, sei auch der Ausblick der Nachbarn von deren Balkon besonders durch die Überdachung gestört, so das Gericht.
Auch komme eine 'Aufrechnung' baulicher Veränderungen nicht in Betracht. Die Besitzer der Pergola hatten argumentiert, dass die Einheitlichkeit der Fassade durch schon vorhandene Blumenkästen, Markisen und Katzengitter bereits nicht mehr gewährleistet sei.
Die Pergola musste wieder beseitigt werden (Az. 34 Wx 33/06).

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