Sturz auf unbeleuchteter Treppe
Der Eigentümer eines Hauses hat für eine ausreichende Beleuchtung der Zugänge insbesondere der Treppen zu sorgen. Diese Verkehrssicherungspflicht darf - so das Oberlandesgericht Köln - jedoch nicht überspannt werden.
So kann sich ein Besucher nicht darauf verlassen, dass ein Bewegungsmelder wie beim Betreten des Grundstücks auch beim Verlassen das Licht automatisch einschaltet. Vertraut er hierauf und setzt er trotz Dunkelheit seinen Weg fort, ohne das Licht selbst von Hand einzuschalten, haftet der Grundstückseigentümer nicht für die Verletzungen, die der Besucher des Hauses infolge eines Sturzes erleidet.
Urteil des OLG Köln vom 08.11.2000
OLG Report Köln 2001, 66
Praktiker Report Heft 5/2001, Seite 8.4
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