Betonsteine, Pflaster, Farbbeständigkeit

Farbunbeständige Betonsteine

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt es einen Werkmangel dar, wenn ein Betonpflaster mit dem vertraglich vereinbarten Farbton "Anthrazit" infolge einer Einfärbung mit einem nicht licht- und wetterfesten Pigment schon in den ersten zwei Jahren nach der Verlegung hellgrau wird. Der Bauherr kann in diesem Fall Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen.

Urteil des OLG Köln vom 23.10.2001

3 U 21/01

MDR 2002, 451

BauR 2002, 361

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