Beschluss über Fahrradständer

Die Anschaffung und das Aufstellen eines Fahrradständers im Hof einer Eigentumswohnanlage stellt eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung und keine Baumaßnahme dar.

Ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung bedarf daher lediglich der Stimmenmehrheit. Nur bauliche Maßnahmen müssen einstimmig beschlossen werden.

Beschluss des OLG Köln vom 13.05.1996, 16 Wx 69/96, ZMR 1997, 44,

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