Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist jedoch eine Herabsetzung des Kaufpreises in Form eines Erlassvertrages ohne notarielle Beurkundung wirksam, wenn zu diesem Zeitpunkt die Auflassung des Grundstücks bereits erklärt wurde.
Nach erfolgter Auflassung ist der Schutzbereich des § 313 Satz 1 BGB nicht mehr tangiert.
Urteil des OLG Bamberg vom 27.07.1998
95/97
MDR 1999, 151
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