Heimbetrieb in Eigentumswohnung

Der Betrieb einer heimartigen Einrichtung in einer Eigentumswohnung stellt eine nach der Teilungserklärung unzulässige gewerbliche Nutzung dar.

Beschluss des OLG Hamm vom 18.02.1999

15 W 234/98

ZAP EN-Nr. 510/99

ZMR 1999, 504

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