Entlastung umfasst auch Abrechnungsbeschluss

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Beschluss über die Entlastung des Verwalters zugleich die stillschweigende Billigung der Jahresabrechnung enthalten kann. Ob das der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ist in der Wohnungseigentümerversammlung die Jahresabrechnung vor dem Entlastungsbeschluss erörtert worden oder haben die Abrechnungsunterlagen vorgelegen, dann kann davon ausgegangen werden, dass der Beschluss auch die Genehmigung der aktuellen und früherer Jahresabrechnung umfasst.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.05.1999
3 Wx 69/99
ZMR 1999, 655

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