| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
(1) Beratung zur Vorbereitung des Versteigerungstermins, wenn der Bietinteressent den Versteigerungstermin selbst wahrnimmt und die für die allgemeine Beratung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Verkehrswertgutachten/ Grundbuchauszug) zur Beratung mitbringt. Dafür berechnen wir 0,10% zzgl. Umsatzsteuer bezogen auf den vom Gericht für die Immobilie festgesetzten Verkehrswert, mindestens jedoch EUR 180,- zzgl. Umsatzsteuer (Berechnungsbeispiel 1).
(2) Alternativ zu (1): Beratung bis zum Versteigerungstermin einschließlich der Betreuung im Versteigerungstermin bis zum Ende der Bietzeit. Dafür berechnen wir pauschal 0,20% zzgl. Umsatzsteuer bezogen auf den vom Gericht für die Immobilie festgesetzten Verkehrswert. Das Beratungshonorar nach (1) wird dabei in voller Höhe angerechnet (Berechnungsbeispiel 2).
(3) Ergänzung zu (2): Sollten Sie als Bietinteressent Meistbietender bleiben und den Zuschlag erhalten, stellen wir Ihnen für unsere Tätigkeit im Rahmen der zusätzlichen Verhandlung über den Zuschlag weitere 0,30% zzgl. Umsatzsteuer bezogen auf den festgesetzten Verkehrswert in Rechnung (Berechnungsbeispiel 3).
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Berechnungsbeispiel: Verkehrswert EUR 150.000,-
(1) Beratung:
(2) Beratung bis zum Versteigerungstermin (incl. Bietzeit):
(3) Beratung bei der Verhandlung über den Zuschlag: Auslagen, z.B. für die Beschaffung von Verkehrswertgutachten (Downloadkosten) oder Grundbuchauszügen, werden gesondert berechnet. |
Das angegebene Honorar bezieht sich nur auf Versteigerungen, die von Hamburger Gerichten durchgeführt werden. In anderen Fällen oder wenn der Verkehrswert unter EUR 100.000 oder über EUR 500.000,- liegt, richtet sich das Honorar nach Vereinbarung.
Unser Beratungsangebot richten wir an Miteigentümer oder Miterben von Immobilien, die sich mit den übrigen Eigentümern / Erben im Rahmen von Teilungsversteigerungen auseinandersetzen wollen oder müssen. Das im Rahmen dieser Tätigkeit anfallende Honorar vereinbaren wir bei Mandatsbeginn unter Berücksichtigung des gewünschten Beratungsumfanges.
Auf den Ersteher kommen neben dem Anwaltshonorar folgende Kosten zu:
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Meistgebot plus 4 % Zinsen ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin. Soweit durch die Sicherheitsleistung ein Teilbetrag bar gezahlt ist, entfällt insoweit die Verzinsungspflicht. | |
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3,5 % Grunderwerbssteuer. Die Grunderwerbssteuer berechnet sich nach dem Meistgebot einschließlich bestehenbleibender Rechte. Hat der Meistbietende das Recht aus dem Meistgebot an einen Dritten abgetreten oder in verdeckter Vollmacht geboten und dies nachträglich erklärt, fällt doppelte Grunderwerbssteuer an, nämlich für die Abgabe des Meistgebots und für die Abtretung des Rechts aus dem Meistgebot oder das Offenlegen der Vollmacht. | |
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Zuschlagsgebühr nach dem Wert des Meistgebots. | |
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Eintragungskosten beim Grundbuchamt nach dem Verkehrswert oder eventuell dem höheren Gebot. | |
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Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten für die eventuell zur Finanzierung einzutragenden Grundpfandrechte. |
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