| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
Bevor die Teilungsversteigerung in die Wege geleitet wird, sollte eine gütliche Einigung versucht werden, denn meist ist die freihändige Veräußerung der Immobilie der bessere Weg.
Besteht zwischen den Miteigentümern nur Streit über den Wert der Immobilie, ist es ratsam, schon vor Einleitung des Verfahrens ein Sachverständigengutachten zum Zwecke der Einigung einzuholen. Scheitert die Einigung, kann dieses Gutachten auch später im Rahmen des Teilungsversteigerungsverfahrens noch Verwendung finden.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien
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