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Zunächst war für die vier Geschwister die Freude über das Erbe groß. Zum Nachlass gehörte ein attraktives Geschäftshaus in der Hamburger Innenstadt. Schnell wurde jedoch klar, dass die Erben sehr unterschiedliche Vorstellungen über die weitere Verwertung des Hauses hatten. Während die jüngeren Geschwister das Haus als langfristige Kapitalanlage sahen, wollten die anderen Miteigentümer die Immobilie zügig verkaufen, um den Erlös aus der Veräußerung für ihre geschäftlichen Aktivitäten zu nutzen. Schnell gerieten die Miteigentümer in Streit und korrespondierten ungeachtet familiärer Bande bald nur noch über Anwälte. Weil die verkaufswilligen Erben von den anderen nicht ausgezahlt werden konnten, verlor einer der Miterben die Geduld und beantragte die Versteigerung des Hauses.
So oder ähnlich beginnen im Jahr viele von mehreren tausend Fällen einer Teilungsversteigerung in Deutschland. Bei der Teilungsversteigerung stellt einer von mehreren Miteigentümern den Antrag, das gemeinschaftliche Grundstück durch das Gericht versteigern zu lassen, weil sich die Eigentümergemeinschaft nicht über die weitere Verwaltung oder Verwertung der Immobilie einigen kann. Der Versteigerungserlös tritt an die Stelle des Grundstücks und wird sodann unter den Miteigentümern verteilt. Der Grund für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist also nicht in der Zahlungsunfähigkeit, sondern in der Zerstrittenheit der Eigentümergemeinschaft zu suchen. Am häufigsten resultieren Teilungsversteigerungen aus Ehescheidungen oder Erbstreitigkeiten. Dieser Beitrag erläutert wichtige Aspekte dieses Verfahrens.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien
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