SicherheitsleistungJeder Bieter muss im Versteigerungstermin nach Abgabe seines Gebotes damit rechnen, auf Verlangen eines Beteiligten Sicherheit in Höhe von 10% des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes leisten zu müssen. Zugelassene Sicherheiten sind:
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien
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