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Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Sicherheitsleistung

Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin nach Abgabe seines Gebotes damit rechnen, auf Verlangen eines Beteiligten Sicherheit in Höhe von 10% des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes leisten zu müssen. Zugelassene Sicherheiten sind:

Nicht mehr zugelassen sind Wertpapiere aller Art.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

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