| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
Teilungsmasse
Die Teilungsmasse ist die Masse, die im Verteilungstermin, der in der Regel einige Wochen nach dem Versteigerungstermin stattfindet, festgestellt und später verteilt wird. Zur Teilungsmasse gehört insbesondere das bare Meistgebot, außerdem die Zinsen des Bargebotes. Die Teilungsmasse ist der dem Gericht zur Verfügung stehende Versteigerungserlös. Damit werden die Kosten des Verfahrens gedeckt und die Gläubiger befriedigt, soweit die Teilungsmasse reicht.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien