| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
Das Gericht stellt im Verteilungstermin einen Teilungsplan auf, der u. a. die Teilungsmasse, die bestehenbleibende Rechte, die Schuldenmasse und die Zuteilung der Teilungsmasse auf die Ansprüche enthält. Der Teilungsplan ist also Grundlage für die Verteilung des Versteigerungserlöses.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien
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