| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
Teilungsversteigerung
Die Teilungsversteigerung kommt zum Zuge, wenn eine Immobilie zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft versteigert werden muss. Oftmals werden BGB?Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Miteigentümergemeinschaften (z. B. bei Eheleuten) auf diese Weise auf Antrag eines Miteigentümers auseinandergesetzt. Ihr Zweck ist nicht die Beitreibung einer Forderung, sondern die Vorbereitung einer Auseinandersetzung, weil anstelle des Grundstückes nun der zu verteilende Versteigerungserlös tritt. Anders als der Ersteher bei der Zwangsversteigerung hat der Ersteher der Teilungsversteigerung gegenüber den Mietern/Pächtern kein Sonderkündigungsrecht.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien