UnbedenklichkeitsbescheinigungDer Ersteher darf nach dem Grunderwerbsteuergesetz erst dann in das Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden, wenn er dem Vollstreckungsgericht oder dem Grundbuchamt den Nachweis präsentiert, dass er die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Diese Bescheinigung nennt man Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer vom Ersteher bezahlt worden ist. Unabhängig von der Eintragung im Grundbuch wird der Ersteher allerdings bereits Zuschlag Eigentümer.
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