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Verkehrswert
Das Versteigerungsgericht holt vor Abhaltung des Versteigerungstermines eine gutachterliche Stellungnahme zu der Frage ein, wie der Verkehrswert der zu versteigernden Immobilie zu bewerten ist. Verkehrswert ist der bei einem freihändigen Verkauf der Immobilie zu erzielende Kauferlös. Im Anschluss an die Einholung des Sachverständigengutachtens werden alle Beteiligten dazu befragt und anschließend setzt das Gericht den Verkehrswert fest. Der Verkehrswert ist maßgeblich für die Höhe der von einem Bieter zu erbringenden Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung muss 10 % des Verkehrswertes betragen.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien