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Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Verkündung des Meistgebotes

Die Bietzeit endet damit, dass das letzte Gebot vom Gericht dreimal aufgerufen wird. Das Gericht fragt, ob ein höheres Gebot abgegeben wird. Die Bietzeit endet, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gerichtes kein höheres Gebot mehr abgegeben wird. Das Gericht verkündet sodann das Meistgebot und setzt den Versteigerungstermin mit der Verhandlung über den Zuschlag fort. Der Meistbietende wird also nicht automatisch der Ersteher der Immobilie.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

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