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Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Verkündungstermin

In der Regel folgt im Anschluss an die Bietzeit die Verhandlung über den Zuschlag. Meist wird auch dann der Zuschlag erteilt. Manchmal, wenn Einwände gegen den Zuschlag erhoben werden, die das Gericht zunächst noch prüfen muss, wird ein Verkündungstermin vom Gericht angesetzt, der ein oder zwei Wochen später liegt. In diesem Verkündungstermin gibt das Gericht dann die Entscheidung bekannt, ob der Zuschlag erfolgt oder nicht. Bis zu dieser Entscheidung kann das Zwangsversteigerungsverfahren vom betreibenden Gläubiger jederzeit ohne Angabe von Gründen einstweilen eingestellt werden, der Zuschlag erfolgt dann nicht. Der Meistbietende sollte deshalb immer darauf drängen, dass der Zuschlag so bald als möglich erteilt wird.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

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