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Versagung des Zuschlags
Der Zuschlag kann aus verschiedenen Gründen versagt werden, z. B. wenn der betreibende Gläubiger die einstweilige Einstellung bewilligt, wenn es dem Schuldner nicht gelingt, das Zwangsversteigerungsverfahren vorläufig einzustellen, wenn die 5/10?Grenze oder die 7/10?Grenze im Ersttermin nicht erreicht werden oder der Zwangsversteigerungsantrag vor Zuschlag zurückgenommen wird.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien