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Versteigerungstermin
Der Versteigerungstermin besteht aus drei Phasen, nämlich dem Bekanntmachungsteil, der Bietstunde und der Verhandlung über den Zuschlag. Die Terminsbestimmung muss mindestens 6 Wochen vor dem Versteigerungstermin in dem für Bekanntmachungen des Gerichtes bestimmten Blatt bekannt gemacht werden, sie wird in der Regel auch in allen gängigen Tageszeitungen rechtzeitig vorher bekannt gemacht.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien