| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
Verteilungstermin
Im Verteilungstermin wird der Versteigerungserlös an die Gläubiger nach vorherigem Abzug der Kosten des Verfahrens aufgrund eines Teilungsplanes verteilt. Für den Ersteher bedeutet dies, dass er bis zum Verteilungstermin alle Zahlungen an das Gericht geleistet haben muss, nämlich das Bargebot plus 4 % Zinsen minus eventuell hinterlegter Beträge (z. B. Sicherheitsleistung). In der Regel findet der Verteilungstermin 4 bis 6 Wochen nach dem Versteigerungstermin statt.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien