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Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist eine Form der Zwangsvollstreckung bei Immobilien. Sie wird von einem Gläubiger beantragt, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt und die Verwertung des Immobilienvermögens des Schuldners dann die meist einzige Form der (teilweisen) Befriedigung des Gläubigers erwarten lässt. Voraussetzung für die Einleitung der Zwangsversteigerung ist, dass der Gläubiger über einen Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel verfügt und dieser Titel dem Schuldner bereits zugestellt wurde vor der Stellung des Zwangsversteigerungsantrages. Oft unterwirft sich der Eigentümer in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung hinsichtlich des Gläubigeranspruches aus einer Hypothek oder einer Grundschuld, so dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung meist schon vorliegen, wenn der Schuldner nicht bezahlt.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien