| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
Sind Rechte zum Zeitpunkt der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich, z.B. weil sie erst später eingetragen werden oder gar nicht eintragungsfähig sind, müssen sie angemeldet werden. Ohne Anmeldung bleiben sie bei der Vereteilung des Versteigerungserlöses unberücksichtigt.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien
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