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Ausbietungsgarantie
In einem Vertrag verpflichtet sich der Bietinteressent (Garant) gegenüber dem betreibenden Gläubiger (Garantienehmer), im Versteigerungstermin ein Gebot in vereinbarter Mindesthöhe abzugeben. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Oft bietet der Garantienehmer als Gegenleistung an, bei der Finanzierung des Meistgebotes Sonderkonditionen zu gewähren, auf Sicherheitsleistung zu verzichten oder den Zuschlag an den Garanten nicht zu verhindern.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien