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Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Aussetzung der Verkündung

Meist erfolgt der Zuschlag im unmittelbaren Anschluss an die Bietzeit im Versteigerungstermin. Die Verkündung des Zuschlags kann allerdings auch auf einen späteren Termin verschoben werden, wenn es dafür begründeten Anlass gibt. Als Meistbietender sollte man auf den baldigen Zuschlag drängen, weil der betreibende Gläubiger den Zwangsversteigerungsantrag noch bis zum Zuschlag zurücknehmen oder die Enstellung der Zwangsvollstreckung bewilligen kann.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

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