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Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Bargebot

Im Versteigerungstermin gibt der Interessent nur ein Bargebot ab. Dieses erfasst nur den vom Ersteher in bar zu zahlenden Teil. Etwaig bestehenbleibende Rechte sind im "Geiste" hinzuzurechnen, um den wirtschaftlichen Wert des Gebotes zu ermitteln. Das Bargebot muss im Falle des Zuschlags (dann bares Meistgebot) bis zum Verteilungstermin zzgl. 4 % Zinsen gezahlt werden. Häufig lassen die Ersteher die im Versteigerungstermin erbrachte Sicherheitsleistung stehen und zahlen nur das restliche Bargebot im Verteilungstermin.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

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