Einleitung / Praxis
Tipps / Hinweise
Lexikon
Bereich - Rubrik
Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Ersatzwert

Rechte am Versteigerungsobjekt, die durch den Zuschlag erlöschen, setzen sich am Versteigerungserlös als "Anspruch auf Ersatz des Wertes" fort, soweit der Erlös reicht. An die Stelle des Rechtes tritt also der Anspruch auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös. Reicht der Versteigerungserlös z.B. wegen des schlechten Ranges des erloschenen Rechtes nicht zu dessen Befriedigung aus, geht das Recht ersatzlos verloren.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

Breiholdt & Breiholdt  bei  Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps