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Zwangsversteigerung   Immobilien / Versteigerungstermin / Recht     bei Finanztip.de

Ersteher

Bezeichnung für den Meistbietenden, dem das Versteigerungsobjekt zugeschlagen wird. Allerdings erhält der Meistbietende nicht immer den Zuschlag, so nicht bei der Abtretung des Meistgebotes oder der verdeckten Stellvertretung. Meistbietender und Ersteher sind in diesen beiden Fällen nicht identisch.

Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien

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