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Ersttermin
Die Bezeichnung Erstermin wird oft missverstanden. Im sog. Ersttermin gelten sowohl die 5/10 und die 7/10 Grenze. Diese Grenzen können auch noch in dem zweiten oder dritten Versteigerungstermin gelten, dies gibt das Gericht vor der aufforderung von Geboten bekannt. Die beiden Grenzen gelten nämlich solange, bis der Zuschlag versagt wurde, weil entweder die 5/10 oder die 7/10 Grenze nicht erreicht wurde. Danach gelten beide Grenzen im nächsten Termin nicht mehr. Werden z.B. im ersten Termin gar keine Gebote abgegeben, was gar nicht so selten ist, gelten die Grenzen uneingeschränkt auch noch im zweiten Termin. Wird im ersten Termin der Zuschlag nicht erteilt, weil das Meistgebot die Hälfte des Verkehrswertes nicht erreicht (5/10 Grenze), gelten im zweiten Termin keine Grenzen mehr.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien