| Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht bei Finanztip.de |
Manche Eigentümer, für deren Immobilie die Zwangsversteigerung droht, sind nicht nur in der Verzögerung des Versteigerungsverfahrens außerordentlich erfindungsreich, sondern auch in der Mietvertragsgestaltung mit in der Regel nahen Angehörigen, um Kaufinteressenten abzuschrecken oder zu benachteiligen.
In solchen Fällen ist es zwingend notwendig, den Mietvertrag für die Immobilie gründlich zu prüfen. Enthält der Mietvertrag Vereinbarungen über die Verrechnung von Mieten gegen Beträge, die der Mieter dem Vermieter zur Verfügung gestellt haben will, z.B. für den Aus- oder Umbau der Immobilie, ist höchste Vorsicht geboten.
In manchen Fällen muss sich der Erwerber eine solche Vereinbarung entgegenhalten lassen, was dann dazu führt, dass der Mieter für eine bestimmte Zeit oder gar auf Dauer für die Nutzung der Immobilie keinen Mietzins zu entrichten hat oder der Vermieter mit der nach dem Zwangsversteigerungsgesetz möglichen Kündigung (§ 57a ZVG) des Mietverhältnisses ganz oder zeitweise ausgeschlossen ist.
Ratgeber Zwangsversteigerung - Immobilien
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