Maklergebühr für Finanzierungshilfe

Immobilienmakler möchten auch gern Finanzierungen vermitteln. Verständlich, es gibt meistens noch ca. 0,5 Prozent zu verdienen, ohne daß der Kunde mehr zahlen muß. Die Provision trägt die finanzierende Bank, die sich insoweit mit einer geringeren Marge zufrieden gibt.

In vielen Fällen können Sie das Finanzamt an der Zahlung der Maklercourtage beteiligen. Der Makler erbringt Beratungs- und Hilfeleistungen bei der Finanzierung des Eigenheims. Diese Leistungen rechnet der Makler separat ab. Beispiel: Sie schließen einen Vertrag mit dem Makler, der statt einer Verkaufscourtage von 5,25% jetzt nur eine Verkaufscourtage von 4,75% und 0,5% Finanzierungsleistung vorsieht. An den 0,5% beteiligt sich das Finanzamt in Höhe des Spitzensteuersatzes.

Voraussetzung: Separater Ausweis in der Maklerrechnung und der Makler muß bei der Finanzierung beratend oder anderweitig mitgeholfen haben. Auch hier gilt: keine GrErwSt und sofort abzusfähiger Finanzierungsaufwand. Vorsicht: Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist kein Steuerabzug möglich.

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