Maklergebühr für Finanzierungshilfe
Immobilienmakler möchten auch gern Finanzierungen vermitteln.
Verständlich, es gibt meistens noch ca. 0,5 Prozent zu verdienen,
ohne daß der Kunde mehr zahlen muß. Die Provision
trägt die finanzierende Bank, die sich insoweit mit einer
geringeren Marge zufrieden gibt.
In vielen Fällen können Sie das Finanzamt an der Zahlung
der Maklercourtage beteiligen. Der Makler erbringt Beratungs-
und Hilfeleistungen bei der Finanzierung des Eigenheims. Diese
Leistungen rechnet der Makler separat ab. Beispiel: Sie schließen
einen Vertrag mit dem Makler, der statt einer Verkaufscourtage
von 5,25% jetzt nur eine Verkaufscourtage von 4,75% und 0,5% Finanzierungsleistung
vorsieht. An den 0,5% beteiligt sich das Finanzamt in Höhe
des Spitzensteuersatzes.
Voraussetzung: Separater Ausweis in der
Maklerrechnung und der Makler muß bei der Finanzierung beratend
oder anderweitig mitgeholfen haben. Auch hier gilt: keine GrErwSt
und sofort abzusfähiger Finanzierungsaufwand. Vorsicht:
Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist kein Steuerabzug möglich.