Maklergebühr bei Erwerb vermieteter Immobilie

Auch beim Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung läßt sich manchmal die Maklercourtage aufsplitten. Besorgt der Makler ortsübliche Vergleichsmieten für zukünftige Mieterhöhungen, so kann hierfür ein steuerlich absetzbares Entgelt vereinbart werden. Um diesen Betrag wird dann die allgemeine Maklercourtage gesenkt.

Neben der Beschaffung von Vergleichsmieten kommen auch Verhandlungen mit dem Mieter über eine Änderung des bestehenden Mietvertrags in Betracht. Beispiel: Verhandlungen mit Mieter über eine höhere Miete und dafür Einräumung des Verzichts auf Eigenbedarf. Mit dieser Gestaltung lassen sich 20-30% der allgemeinen Maklercourtage in steuerlich sofort absetzbare Ausgaben verwandeln.

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