Maklergebühr bei Erwerb vermieteter Immobilie
Auch beim Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung läßt
sich manchmal die Maklercourtage aufsplitten. Besorgt der Makler
ortsübliche Vergleichsmieten für zukünftige Mieterhöhungen,
so kann hierfür ein steuerlich absetzbares Entgelt vereinbart
werden. Um diesen Betrag wird dann die allgemeine Maklercourtage
gesenkt.
Neben der Beschaffung von Vergleichsmieten kommen auch
Verhandlungen mit dem Mieter über eine Änderung des
bestehenden Mietvertrags in Betracht. Beispiel: Verhandlungen
mit Mieter über eine höhere Miete und dafür Einräumung
des Verzichts auf Eigenbedarf. Mit dieser Gestaltung lassen
sich 20-30% der allgemeinen Maklercourtage in steuerlich sofort
absetzbare Ausgaben verwandeln.