Anschaffungs- und Herstellungskosten zeitlich verteilen
Kosten der Anschaffung und Herstellung sind bei vermietetem Grundbesitz
nur über den langen Abschreibungszeitraum des Gebäudes
(40 bzw. 50 Jahre) steuerlich absetzbar. Kosten der Instandhaltung
und Erneuerung sind hingegen bei Wahrung von gewisser Zeit- und
Wertgrenzen in der Regel sofort in voller Höhe absetzbar.
Beispiel: Ein neu erstelltes Haus
wird bei Bezugsfertigkeit im November vermietet. Im Folgejahr
werden Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. Derartige Ausbesserungsarbeiten
liegen häufig in der Grauzone zwischem nachträglichem
Herstellungsaufwand und sofort abzusfähigem Instandhaltungsaufwand.
In der Praxis sind mit Erfolg durchgesetzt worden: Auswechseln
der Fenster- und Türbeschläge gegen einbruchshemmende
Sicherheitsbeschläge, Auswechseln provisorischer Carporttüren,
Auswechseln einer Terrasse (verlegte Gehwegplatten gegen Terrassenpflastersteine).