Anschaffungs- und Herstellungskosten zeitlich verteilen

Kosten der Anschaffung und Herstellung sind bei vermietetem Grundbesitz nur über den langen Abschreibungszeitraum des Gebäudes (40 bzw. 50 Jahre) steuerlich absetzbar. Kosten der Instandhaltung und Erneuerung sind hingegen bei Wahrung von gewisser Zeit- und Wertgrenzen in der Regel sofort in voller Höhe absetzbar.

Beispiel: Ein neu erstelltes Haus wird bei Bezugsfertigkeit im November vermietet. Im Folgejahr werden Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. Derartige Ausbesserungsarbeiten liegen häufig in der Grauzone zwischem nachträglichem Herstellungsaufwand und sofort abzusfähigem Instandhaltungsaufwand.

In der Praxis sind mit Erfolg durchgesetzt worden: Auswechseln der Fenster- und Türbeschläge gegen einbruchshemmende Sicherheitsbeschläge, Auswechseln provisorischer Carporttüren, Auswechseln einer Terrasse (verlegte Gehwegplatten gegen Terrassenpflastersteine).

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