Keine Übertragung von Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss
Die Eigentümergemeinschaft kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss Teile des Gemeinschaftseigentums zum Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer erklären. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer erforderlich. In dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall ging es um die Übertragung einzelner Wasserhähne im Garten des Anwesens auf den jeweiligen Nutzer des Gartenabschnitts.
Beschluss des OLG München vom 21.02.2007
34 Wx 103/05
OLGR München 2007, 329