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Beamte haben Anspruch auf Viagra

Beamte mit krankhaften Erektionsstörungen haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel, wie Viagra. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes am 17. Februar 2011 in mehreren Fällen (AZ: 6 K 751/10, 6 K 728/10, 6 K 1440/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Das beklagte Landesamt verweigerte die Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel wie Viagra, Cialis und Levitra. Es begründete dies damit, dass die Beihilfefähigkeit derartiger Arzneimittel in den neuen Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung ausgeschlossen werden und auch die Arzneimittelrichtlinien eine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung dies ausschließen würden.

Das sah das Gericht anders: Eine erektile Dysfunktion sei eine schwerwiegende Erkrankung. Die zur Behandlung dieser Erkrankung verordneten Arzneimittel, die auch zur Steigerung der Sexualität geeignet sind, seien beihilfefähig. Der saarländische Dienstherr sei nicht dazu ermächtigt, einen Ausschluss von der Beihilfefähigkeit durch Verwaltungsvorschriften vorzunehmen. Auch soweit die Beihilfeverordnung auf die in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Arzneimittelrichtlinien Bezug nehme, betreffe dies nur Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Mittel. Darum gehe es hier nicht. Insofern muss das Landesamt den betroffenen Landesbeamten die Beihilfe für die Medikamente gewähren.

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