Behandlung
Arzthaftung
Krankenkasse
Bereich - Rubrik
Patientenrecht   Gesundheitsrecht   Arztrecht   Medizinrecht     bei Finanztip.de

Arzt muss über alternative Behandlungswege aufklären

Kann eine Zyste auf verschiedenen Wegen (laparoskopisch oder durch Laparotomie) beseitigt werden, muss der Arzt seinen Patienten über beide Möglichkeiten und über deren spezifische Risiken aufklären, sofern keine der beiden Methoden im konkreten Fall eindeutige Vorteile hat. Eine hypothetische Einwilligung des Patienten lässt sich nicht allein auf die Erwägung stützen, dieser habe eine weniger belastende ambulante Behandlung gewünscht.

Kommt es bei dem Eingriff zur Verletzung anderer Organe (hier Harnleiterverletzung), hat der Arzt die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Schadensersatzpflicht folgt in derartigen Fällen unabhängig vom Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers allein aus dem Umstand, dass für die gewählte Behandlungsmethode keine wirksame Patienteneinwilligung vorlag.

Urteil des OLG Koblenz vom 12.10.2006
5 U 456/06
Pressemitteilung des OLG Koblenz

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps