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MRT ungefährlich

Die Untersuchung eines Patienten in einem Magnetresonanztomografen (MRT) ohne Gehörschutz stellt nach Auffassung des Landgerichts München keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar. Mehrere Sachverständige bestätigten, dass von der Behandlung objektiv keine Gefahr einer Gehörschädigung ausgeht. Daher bestand im entschiedenen Fall für den behandelnden Arzt auch keine Aufklärungspflicht über eine solche Gefahr.

Urteil des LG München I vom 01.02.2006
9 O 14241/01
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