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Arzt trotz Fehldiagnose nicht schadensersatzpflichtig
Nicht jede ärztliche Fehldiagnose führt zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem behandelnden Arzt. So hielt das Oberlandesgericht München bei einem 34 Jahre alten Mann, der unter bewegungsabhängigen Thoraxschmerzen, Durchfall und Erbrechen litt, die von dem herbeigerufenen Notarzt vorgenommene Diagnose eines Magen-/Darminfekts für vertretbar. Eine Klinikeinweisung zum Ausschluss eines Herzinfarkts mittels EKG/Enzymuntersuchung war daher nicht geboten. Der Arzt konnte somit nicht dafür haftbar gemacht werden, dass der Patient drei Stunden später einen Herzinfarkt erlitt und dadurch einen schweren Hirnschaden davontrug. Das Gericht wies die Schadensersatzklage über 207.000 Euro ab.
Urteil des OLG München vom 19.10.2006
1 U 2149/06
OLGR München 2007, 303