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Klinikarzt schuldet trotz Hausarzteinweisung nochmalige Aufklärung
Der Umstand, dass der Hausarzt einen bestimmten operativen Eingriff für indiziert hält und den Patienten daher in ein Krankenhaus einweist, entbindet den dort weiterbehandelnden Arzt nicht von der Pflicht zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Der Krankenhausarzt wird auch nicht dadurch entlastet, dass er den mangels Risikoaufklärung rechtswidrigen Eingriff auf Drängen des vom Hausarzt unzureichend vorinformierten Patienten durchgeführt hat.
Eine vom Patienten erteilte schriftliche Einverständniserklärung muss sich auf die konkrete Operation beziehen. Das ist vom operierenden Arzt zu beweisen, wenn nacheinander verschiedene operative Eingriffe mit unterschiedlicher Zielrichtung vorgenommen wurden.
Beschluss des OLG Koblenz vom 14.04.2005
5 U 1610/04
OLGR Koblenz 2005, 710
NJW 2005, 2933