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Eigenmächtige Sterilisation nach Risikoentbindung

Ein Arzt darf anlässlich der zweiten Kaiserschnittentbindung einer 22-jährigen Frau selbst dann nicht eigenmächtig eine Sterilisation durch Durchtrennung der Eileiter vornehmen, wenn die festgestellten Verwachsungen bei einer weiteren Entbindung zu erheblicher Gefährdung der Patientin führen würden. Der Arzt darf auch in diesem Fall nicht von einer mutmaßlichen Einwilligung der Frau ausgehen. Versucht diese in der Folgezeit in Unkenntnis des Eingriffs vergeblich über längere Zeit hinweg erneut schwanger zu werden und werden dadurch eine empfindliche Störung der Beziehung und sogar Depressionen bei der Frau ausgelöst, kann dies einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 15.000 Euro begründen.

Urteil des OLG Koblenz vom 13.07.2006
5 U 290/06
NJW 2006, 2928
OLGR Koblenz 2006, 1031

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