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Führt die Operation jedoch uneingeschränkt zum Erfolg, kann der Patient dem Vergütungsanspruch des Arztes nicht eine Verletzung der Aufklärungspflicht entgegenhalten.
Urteil des OLG Nürnberg vom 16.07.2004
5 U 2383/03
NJW Heft 41/2004, Seite XII
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