Behandlung
Arzthaftung
Krankenkasse
Bereich - Rubrik
Patientenrecht   Gesundheitsrecht   Arztrecht   Medizinrecht     bei Finanztip.de

Schadensersatz bei geplatztem Arzttermin

Eine im Anmeldeformular eines Arztes enthaltene Vereinbarung, dass ein Patient, der den vereinbarten Behandlungstermin überhaupt nicht oder innerhalb von weniger als 24 Stunden absagt, ein Ausfallhonorar von 35 Euro pro vereinbarte halbe Stunde zahlen muss, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Wie beim Wegfall eines erteilten Kundenauftrags muss auch ein Arzt berechtigt sein, den vom Patienten zu vertretenden Einkommensverlust auszugleichen.

Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 07.10.2004
C 179/04
Handelsblatt vom 27.10.2004

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps