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Das Oberlandesgericht (OLG) Celle sprach dem leidgeprüften Patienten 50.000 Euro zu (1 U 64/00). Veränderungen in der Prostata seien außerordentlich schwer zu beurteilen, es komme daher häufig zu Fehlinterpretationen, führte das (sachverständig beratene) OLG aus. Deshalb müsse bei Verdacht auf Krebs der Befund mehrfach überprüft werden - das habe der Arzt hier versäumt.
Der Gerichtsgutachter habe bei der Nachuntersuchung der als bösartig eingestuften Gewebeprobe und des entfernten Organs keine Hinweise auf Krebs gefunden. Bedenkliche Blutwerte könnten ihre Ursache nicht nur in einem Carcinom haben, sondern auch auf eine chronische Prostata-Entzündung zurückzuführen sein. Um so wichtiger sei eine gründliche Diagnose, zumal dem erfahrenen Arzt klar sein musste, dass seine Krebs-Diagnose zu einer radikalen Prostata-Operation führen würde.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigten die Richter die Krebsangst, die der Mann vor der schweren Operation ausstehen musste, die körperlichen Beeinträchtigungen durch die Operation und den Verlust der sexuellen Aktivität. Nach dem Tod seiner Frau habe es der Mann nun schwer, eine neue Lebensgefährtin zu finden.
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