| Patientenrecht Gesundheitsrecht Arztrecht Medizinrecht bei Finanztip.de |
Haftet ein Masseur, wenn die Patientin vom Bett fällt?
Ein Masseur ist nicht dazu verpflichtet, eine auf dem Bauch liegende Patientin während des Stellungswechsels in eine sitzende Position zu unterstützen. Fällt die Patientin dabei von der Massagebank, trifft den Masseur nach einem Urteil des Amtsgerichts Lingen kein Verschulden (Az: 12 C 826/00). In dem Fall hatte sich eine 62-jährige Patientin erhebliche Verletzungen infolge des Sturzes zugezogen. Statt sich zunächst aus der Rückenposition in eine Seitwärtsstellung zu bewegen, um sich dann auf das Bett zu setzen, nahm die Patientin die 'Vierfüßlerstellung' ein, wie es im Sachverhalt des Urteils heißt. Von dort aus versuchte die Patientin mit den Füßen unmittelbar Bodenkontakt aufzunehmen. Das Bett war jedoch zu hoch eingestellt - die Patientin stürzte. Der Masseur hatte sich während dieses Vorgangs kurz abgewendet, um der 62-jährigen das Gefühl zu ersparen, beobachtet zu werden. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche lehnte das Amtsgericht ab. Die Patientin habe den Unfall ganz allein selbst verursacht und verschuldet. Der Masseur habe von ihr lediglich verlangt, von der Bauchlage in eine sitzende Position zu wechseln. Ein Masseur sei nicht dazu verpflichtet, den Patienten ständig zu beobachten. Die Patientin ihrerseits hätte ihn um entsprechende Hilfe bitten müssen.
Ratgeber Recht: medizinrecht