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Wann haftet der Zahnarzt für den Ausfall der Geschmacksempfindung und Gefühllosigkeit?
Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (AZ: 14 U 34/98) haftet ein Zahnarzt für die Schädigung des Nervus lingualis und den dadurch nachgeweisenen Ausfall der Geschmacksempfindung für einen Teil der linken Zungenhälfte und im gleichen Bereich aufgetretener Gefühllosigkeit mit Fremdkörpergefühl. Zwar seien, so das Gericht, in der medizinischen Fachliteratur Fälle bekannt, in denen bei Zahnentfernungen Nervenschäden beschrieben sind, die trotz aller Sorgfalt des behandelnden Arztes auftreten können. Im Ausgangsfall hatte der Operateur mit seinen Bohrer allerdings das eigentliche Operationsgebiet im Knochen verlassen und war - fahrlässigerweise - in das linguale Weichgewebe im Mundbereich eingedrungen. Dies war, wie die Sachverständigen feststellten, keineswegs unvermeidbar. Der Operateur muss nämlich immer eine gewisse Sicherheitsreserve einkalkulieren, die einem Ausbrechen oder Abrutschen des Instruments aus dem eigentlichen Operationsgebiet im Knochen vorbeugen kann.
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