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Wie hoch ist das Schmerzensgeld für eine unnötigerweise entfernte Prostata?
Wem aufgrund einer Fehldiagnose die Prostata entfernt wird, ist meist doppelt gestraft: Zu dem unnötigen Verlust des Organs und den psychischen Qualen im Vorfeld der Operation kommen nachher oft Impotenz und Inkontinenz hinzu. Der Operateur muss sich bei seiner Entscheidung ganz auf die pathologischen Ergebnisse verlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einem betroffenen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen einen Pathologen zugestanden, weil dieser wesentliche und elementare Kontrolluntersuchungen des entnommenen Gewebes unterlassen hatte. In dem Fall wurden bei dem Patienten zu Beginn der Diagnose auffallend hohe prostataspezifische Antigene (PSA) im Blut entdeckt. Eine Gewebeprobe aus der Pathologie ergab eine angebliche schnell wuchernde Krebsart. Der Urologe riet dem Patienten daraufhin zur radikalen Entfernung der Prostata. Nach der Operation wurde das Gewebe abermals in der Pathologie untersucht. Überraschendes Ergebnis: Kein Krebs. Derartige Irrtümer in der Diagnosestellung, so der Sachverständige vor Gericht, kämen in der Praxis häufig vor. Gerade Veränderungen in der Prostata seien außerordentlich schwer zu beurteilen. Erhöhte PSA-Werte könnten auch von gutartigen Wucherungen oder Entzündungen herrühren. Der Pathologe hätte vor der Operation erst noch einen weiteren Kontrollbefund einholen oder aber den Patienten auf die mit der Diagnose verbundene Unsicherheit hinweisen müssen.
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